End User License Agreement (EULA)
End User License Agreement (EULA) der GuardStack GmbH
Software der Firma GuardStack GmbH, Zugspitzstraße 1, 87751 Heimertingen GmbH, Deutschland, (im Folgenden: GuardStack) wird dem Endkunden von dem jeweiligen Lizenzgeber, bei welchem der Endkunde die Software erworben hat (bei GuardStack bzw. dessen Vertriebspartnern), zu den nachfolgenden Nutzungsbedingungen überlassen, soweit Endkunde und Lizenzgeber im Einzelfall aufgrund eines schriftlich oder per E-Mail (im Folgenden: Textform) erfolgenden Angebots und dessen Annahme in Textform (im Folgenden: Einzelvertrag) nicht Abweichendes vereinbaren:
1. Gegenstand des EULA
a. Das vorliegende EULA findet Anwendung auf Software, die GuardStack selbst entwickelt hat oder unter einer eigenen Marke vertreibt (im Folgenden: Eigensoftware). Bei Software, die keine Eigensoftware der GuardStack ist (im Folgenden: Fremdsoftware), behält sich der Lizenzgeber vor, mit dem Endkunden im Einzelvertrag weitergehende bzw. von diesen EULA abweichende Nutzungsbedingungen zu vereinbaren.
b. Das vorliegende EULA finden ausschließlich Anwendung auf Kunden, denen die Software überlassen wurde zum dem Zweck, diese selbst zu nutzen (im Folgenden auch: Endkunde). Sie finden keine Anwendung auf Vertriebspartner.
c. Das vorliegende EULA findet Anwendung sowohl auf diejenige Software, die dem Endkunden vom jeweiligen Lizenzgeber initial überlassen wird, als auch auf diejenigen künftigen Releases der Software, die dem Endkunden auf Grundlage eines Abo-Models oder eines Einzelvertrages über Wartungs-Services (im Folgenden: Wartungs-Services) überlassen werden, es sei denn, der betreffende Einzelvertrag sieht im Einzelfall Abweichendes vor.
d. Das vorliegende EULA findet ebenfalls Anwendung auf das jeweilige Begleitmaterial der Software.
e. Die Software und das Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt und enthalten bzw. werden überlassen zusammen mit vertraulichen Informationen von GuardStack (wie z.B. die Lizenzabrufcodes und Seriennummern der Software). Dem Endkunden werden über die in dieser EULA ausdrücklich benannten Rechte hinaus keine weiteren Rechte an der Software und/oder dem Begleitmaterial eingeräumt.
2. Rechtevorbehalt
a. Der Endkunde erkennt für den Fall einer Überlassung der Software auf Dauer, dass ihm die Nutzungsrechte nach Ziffn. 3 und 4 dieser EULA vom jeweiligen Lizenzgeber erst eingeräumt werden, sobald der Endkunde den mit dem jeweiligen Lizenzgeber vereinbarten Preis/die vereinbarte Gebühr für die Software vollständig bezahlt hat.
b. Zur Absicherung dieses Rechtevorbehalts erhält der Endkunde zusammen mit der jeweiligen Software einen Lizenzabrufcode. Mit Hilfe dieser Daten kann der Endkunde erst nach vollständiger Zahlung unter www.guardstack.de den Lizenzabrufcode abrufen und die Software nach Maßgabe von Ziffn. 3 und 4 dieser EULA nutzen.
c. Der Lizenzgeber ist jederzeit – insbesondere im Rahmen des Wartungs-Services – berechtigt, anstelle des Freischaltcodes andere gleichwertige Maßnahmen zur Durchsetzung des Rechtevorbehaltes einzusetzen, wie z.B. die Einführung eines Digital Rights Management Systems etc.
3. Umfang der Nutzungsrechte des Endkunden
a. Der Endkunde ist berechtigt, die Software von den vom Endkunden zu benennenden/zu registrierenden natürlichen Personen (benannte Nutzer) nicht ausschließlich nutzen zu lassen, und zwar im Falle einer On-Premise-Überlassung im Abo-Modell für die Dauer des Einzelvertrages, andernfalls dauerhaft. Die benannten Nutzer können sowohl Mitarbeiter des Endnutzers, Selbständige als auch Mitarbeiter eines Drittunternehmens sein, vorausgesetzt, diese beschränken ihre Nutzung auf die jeweiligen internen Zwecke des Endkunden oder des betreffenden Drittunternehmens. Der Endkunde hat sicherzustellen, dass die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen von den benannten Nutzern eingehalten werden und ist für deren Verhalten in dem gleichen Umfang verantwortlich wie für eigene Handlungen.
b. Der Endkunde ist berechtigt, einen von ihm einmal benannten Nutzer jederzeit auszutauschen, d.h. die Nutzungsrechte einem neuen benannten Nutzer durch entsprechende Registrierung zuzuweisen, vorausgesetzt, die im Einzelvertrag vereinbarte maximale Anzahl der benannten Nutzer wird nicht überschritten.
c. Im Falle einer Trial-Nutzung ist der Endkunde nur berechtigt, die Software testweise für seine interne Zwecke für maximal vier Wochen (im Folgenden: Trial-Periode) einzusetzen, um auf dieser Basis die Entscheidung über eine anschließende Überlassung im Abo-Modell oder auf Dauer zu entscheiden und seinen Anpassungsbedarf zu ermitteln. Jede Nutzung für Zwecke des Benchmarkings bedarf der vorausgehenden Zustimmung durch GuardStack.
d. Der Endkunde darf eine Kopie von der Software zu Sicherungszwecken erstellen, die als solche zu kennzeichnen ist.
e. Zusätzlich gelten die Einschränkungen nach Ziff. 4 dieser EULA.
4. Einschränkung der Nutzungsrechte
a. Dem Endkunden ist es nicht gestattet, die Software an Dritte zu vermieten, verleasen oder zu verleihen oder dazu verwenden, um mit Hilfe der Software kommerzielle Leistungen für Dritte anzubieten.
b. Dem Endkunden ist nur im Falle einer Überlassung auf Dauer berechtigt, seine Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser EULA dauerhaft auf einen Dritten zu übertragen, sofern sämtliche der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
(i) alle Softwarelizenzen des Kunden werden insgesamt überlassen (d.h. es erfolgt keine Abspaltung einzelner Lizenzen);
(ii) jeweils nur bei Nichtbestehen bzw. nach Beendigung einer mit dem Endkunden bestehenden Vereinbarung über Wartungs-Services;
(iii) der Endkunde hält keine Kopie der übertragenen Software zurück und übergibt die komplette Software (inklusive aller Updates, Upgrades, des Begleitmaterials sowie des Lizenzabrifcodes und Seriennummer); und
(iv) der Empfänger der übertragenen Software verpflichtet sich gegenüber dem Lizenzgeber oder einem von GuardStack benannten Partner schriftlich auf Einhaltung des EULA. Weder GuardStack noch der Lizenzgeber ist jedoch verpflichtet, mit dem Empfänger der Software eine Vereinbarung über Wartungs-Services abzuschließen.
c. Dem Endkunden ist es nicht gestattet, die Software einem Reverse Engineering zu unterziehen, sie zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit anwendbares Urheberrecht dies nicht zwingend erlaubt. Auch einzelne Teile der Software dürfen nicht auf mehr als einem Rechner installiert, kopiert oder sonst genutzt werden.
5. Sonstiges
a. Dem Endkunden ist es untersagt, Lizenzabrufcodes und Seriennummern der Software sowie das Begleitmaterial zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann zulässig, wenn die Bedingungen unter Ziff. 4 Buchstn. a. oder b. dieser EULA erfüllt sind.
b. Begleitmaterial zur Software darf vom Endkunden nur mit schriftlicher Zustimmung seitens GuardStack vervielfältigt werden. Der Endkunde darf Copyright- oder Markenschutzvermerke von der Software oder dem Begleitmaterial nicht entfernen oder verändern.
DIE ÜBRIGEN BEDINGUNGEN (wie z.B. zur Gewährleistung, zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand), ERGEBEN SICH AUSSCHLIESSLICH AUS DEM EINZELVERTRAG ZWISCHEN DEM ENDKUNDEN UND DEM JEWEILIGEN LIZENZGEBER, BEI WELCHEM DER ENDKUNDE DIE SOFTWARE ERWORBEN HAT. DIESE EULA SIND BESTANDTEIL DIESES EINZELVERTRAGES UND WERDEN VOM ENDKUNDEN DURCH INSTALLATION ODER INBETRIEBNAHME DER SOFTWARE AKZEPTIERT.
Stand: 22.12.2023